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Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt.

 

Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.

Aus dem Lexikon

Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen

Todesfall und Finanzamt

Der folgende Beitrag ist eine Information der Firma GE-BE-IN Versicherungen VVaG in Bremen.

Einleitung

Wegen der vielfältigen Steuerbestimmungen empfiehlt es sich, bei einem Todesfall einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der oder die Verstorbene einen Gewerbebetrieb geführt hat oder ein größeres Vermögen hinterlässt. Es würde den Rahmen dieses Informationsblattes sprengen, auf alle Bestimmungen einzugehen. Darum behandeln wir nur die Punkte, die bei Lohnsteuer, Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer von besonderer Wichtigkeit sind.

 

Lohn- und Einkommenssteuer

Steuer bei Alleinstehenden

Mit dem Tod endet für den Erblasser auch die Einkommen- bzw. Lohnsteuerpflicht. Die Angehörigen können sofort, also vor Jahresende, die Einkommenssteuerveranlagung beantragen. Ein vorzeitiger Antrag ist meist nur sinnvoll, wenn der Verstorbene im Todesjahr alleinstehend warund nur lohnsteuerpflichtige Einnahmen erzielte. Dieses Gesuch kann vom Tag nach dem Tod bis zum Ende des zweiten auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres gestellt werden. Dabei sind die vorgeschriebenen Antragsformulare zu benutzen, ersatzweise auch Formulare des Vorjahres. Benötigte Antragsunterlagen: Sterbeurkunde, Lohnsteuerkarte des Verstorbenen und Personalausweis des Antragstellers, Nachweis der Erbberechtigung.

 

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