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Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
Freibeträge
Nach dem Verwandschaftsgrad werden drei Erbschaftssteuerklassen mit unterschiedlichen Steuerfreibeträgen unterschieden. Jeder Erbe versteuert nur den Erwerb, der über den Freibetrag seiner Steuerklasse hinausgeht.
Die Erbschaftssteuer entfällt oft komplett. Nur der Erbschaftswert über den Freibeträgen ist zu versteuern. Daneben gibt es einen Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder, der bei Schenkungen nicht gilt. Der Steuersatz kann von 7% bis 50% reichen.
Der Freibetrag für Zuwendungen, die ein angemessenes Entgeld für gewährte Pflege oder Unterhaltsleistungen darstellen, wurde auf € 5.200,- erhöht.
Schenkungen
Auch Schenkungen zu Lebzeiten werden nach den gleichen Regeln versteuert. Allerdings kommen für die einzelnen Schenkungen nur dann die persönlichen Freibeträge zur Anwendung, wenn die Schenkungen mehr als 10 Jahre auseinander liegen. Der Versorgungsfreibetrag gilt nicht bei Schenkungen.
Bausparverträge und vermögenswirksame Leistungen
Beim Bausparen und beim Sparen nach dem Vermögensbildungsgesetz wird das Geld über einen bestimmten Zeitraum festgelegt. In dieser Zeit kann der Sparer nicht frei über das entsprechende Konto verfügen, ohne dass er die Prämie oder die Arbeitnehmersparzulage verliert und an das Finanzamt zurückzahlen muss. Hierzu gibt es Ausnahmen: Ein Ausnahmefall ist der Tod des Sparers oder seines Ehegatten. Die Hinterbliebenen können sich den Betrag vorzeitig auszahlen lassen oder an eine andere Person abtreten. Bei Bausparverträgen ist die vorzeitige Auszahlung sogar für die gesamte Vertragssumme möglich. In keinem Fall sind Prämien an das Finanzamt zurückzuzahlen. Wie der übrige Nachlass, so fallen auch Erwerbe aus solchen Verträgen unter die Erbschaftssteuer.
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