Ihr Eintrag?
Hier können Sie sich in unsere Dienstleisterdaten- bank eintragen lassen!
Informiert bleiben?
Möchten Sie unseren Newsletter bestellen und immer über aktuelle Beiträge informiert werden?
Schon gewußt?
Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
Zumutbare Eigenbelastung
Das Finanzamt erkennt nur die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an, welche die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Wie hoch die zumutbare Eigenbelastung ist, hängt vom Jahreseinkommen und Familienstand des Steuerpflichtigen ab. Als Jahreseinkommen gelten dabei die gesamten Einkünfte des Steuerpflichtigen und gegebenenfalls seines Ehegatten ohne Arbeitnehmerfreibetrag, Werbungskosten, Steuerfreibetrag bei Versorgungsbezügen. Nicht abgezogen werden Sonderausgaben sowie Freibeträge für Körperbehinderte, Flüchtlinge und andere aussergewöhnliche Belastungen.
Erbschaftssteuer
Jedes Vermögen eines Verstorbenen, das auf einen anderen übergeht, unterliegt der Erbschaftssteuer. Dies betrifft nicht nur das normale Erbe, sondern auch das Vermächtnis und den beanspruchten Pflichtteil. Besteuert wird dabei nur die tatsächliche Bereicherung - also Nachlasswert abzüglich Nachlassverbindlichkeiten. Für die Kosten der Bestattung, des Grabmals und aller damit zusammenhängenden Nebenkosten können in diesem Zusammenhang pauschal € 10.300,-* ohne Nachweis abgezogen werden.
Das Finanzamt fordert die Erben zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auf. Zu diesem Zeitpunkt kennt es die Vermögensverhältnisse des Erblassers schon recht gut - durch das Standesamt ist es über den Todesfall informiert, durch Nachlassgerichte, Notare, Banken und Versicherungen über den Wert der Erbschaft.
Die Höhe der Erbschaftssteuer
Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Je größer der Wert, je entfernter der Verwandtschaftsgrad, um so höher fällt die Erbschaftssteuer aus. Der Steuersatz reicht von 7 % bis zu 50 %.
Artikelindex
Dienstleister
Hier finden Sie neben den in diesem Portal registrierten Bestattungsunternehmen auch Anbieter von themenverwandten Dienstleistungen. Dies können beispielsweise Grabpflegeinstitute, Trauerfloristen, ausgebildete Trauerbegleiter, Trauerredner, u.v.m. sein. Die Suchfunktion ermöglicht eine Auswahl nach der jeweils gewünschten Stadt bzw. Region.Was suchen Sie?
- Bestatter
- Steinmetze
- Grabpfleger
- Trauerfloristiker
- Versicherungen

