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Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
Die Pflicht, für die Kosten einer Beerdigung aufzukommen, liegt zunächst aber immer bei den Ehegatten und den Verwandten in erster Linie. In den meisten Fällen sind dies auch die Erben. Wurde im Testament jedoch eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung festgelegt, so ist der testamentarische Erbe vorrangig verpflichtet: In diesem Fall müssen zwar trotzdem die nächsten Angehörigen gemäß der Bestattungspflicht die Bestattung in Auftrag geben. Sind sie aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, ist der vorrangige Erbe in der Pflicht zu zahlen. Generell gilt folgende Rangfolge:
1. der testamentarisch festgelegte Erbe
2. der Ehegatte oder Lebenspartner
3. volljährige Kinder nach Alter
4. die Eltern
5. volljährige Geschwister nach Alter
6. die Großeltern
7. volljährige Enkelkinder nach deren Alter
Sollte ein Angehöriger selbst nicht zahlen können, aber etwa seine volljährigen Kinder, können auch diese zur Kasse gebeten werden. Angehörige können sich der Bestattungspflicht nicht einfach entziehen,auch wenn es zu Lebzeiten zu familiären Streitigkeiten gekommen ist. Mit einer Sterbegeldversicherung können sie jedoch vorsorgen, damit spätere Bestattungskosten weitestgehend abgedeckt sind.
Quelle: www.zdf.de
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