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Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt.
Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.
Aus dem Lexikon
Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen
Testament und Pflichtteil
Die gesetzliche Erbfolge kann durch ein Testament ausgeschlossen und eine andere Erbfolge bestimmt werden. Jedermann hat das Recht, über sein Vermögen so zu verfügen, wie er es für richtig hält. Man kann beispielsweise den Ehepartner als Alleinerben einsetzen, ohne die Kinder zu berücksichtigen. In diesem Fall können die Kinder aber den ihnen zustehenden Pflichtteil verlangen.
Der Pflichtteil - das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils - ist in Geld auszuzahlen. Pflichtteilberechtigte sind die Kinder, die Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) und immer der Ehepartner des Verstorbenen.
Das Privattestament
Die einfachste Testamentsform ist das Privat-Testament. Es muss eigenhändig handschriftlich verfasst, mit Datums- und Ortsangabe versehen und unterzeichnet werden. Wird das Testament nicht durchgehend eigenhändig handschriftlich verfasst, ist es ungültig. Achtung: Stark Sehbehinderte dürfen laut Gesetz kein privatrechtliches Testament errichten, sie sind auf das öffentliche Testament beschränkt.
Das privatrechtliche Testament lässt sich jederzeit problemlos durch ein neues ersetzen, wobei das zeitlich letzte alle vorangegangenen aufhebt. Es sollte an einem sicheren Platz - beispielsweise bei den Familienpapieren - aufbewahrt werden. Generell ist eine Hinterlegung beim Nachlassgericht empfehlenswert, da hierdurch in jedem Fall gesichert ist, dass das Testament gefunden und eröffnet wird.
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