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Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt.

 

Noch mehr spannende Infos gibt's im Lexikon.

Aus dem Lexikon

Die Erdbestattung Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in ... weiter lesen

Inhalt eines Testaments

Als Erben können Sie einsetzen, wen Sie möchten. Ob eine oder mehrere Personen erben sollen, ob Staat, karitative Institutionen oder andere rechtsfähige Vereinigungen - das liegt im Ermessen des Erblassers.

 

Aus dem Testament muss zunächst hervorgehen, wer allein oder zu welchem Bruchteil erben soll (Erbquote). Dabei können bestimmte Nachlassstücke ganz bestimmten Erben zugesprochen werden (Teilungsanordnung). Der Wert dieser Stücke wird angerechnet auf die Erbquote, die dem jeweiligen Erben zusteht. Wenn keine Anrechnung auf die Erbquote erfolgen soll, ist ein Vermächtnis aufzusetzen, aus dem das hervorgeht. Der Wortlaut könnte folgender sein: „Mein Haus vermache ich meinem Sohn Karl, ohne dass dies auf sein Erbteil anzurechnen ist.“ Ein Vermächtnis ist auch dann nötig, wenn Nichterben (zum Beispiel Freunde oder Bekannte) ein bestimmtes Teil erhalten sollen.

 

Hinweise, die in direktem Zusammenhang mit der Bestattung stehen, zum Beispiel der Wunsch, eingeäschert zu werden, gehören nicht in ein notarielles Testament, das beim Amtsgericht hinterlegt wird, sondern in eine handschriftlich erstellte testamentarische Verfügung, die bei den Dokumenten und Urkunden im Hause liegt. Am besten legt man solche Wünsche im Bestattungs-Vorsorge-Vertrag fest. Die Erben sind laut BGB verpflichtet, die Kosten für eine standesgemäße Bestattung zu tragen.

 

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